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   OLG Hamm, 17.07.1981 - 20 U 71/81   

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https://dejure.org/1981,5632
OLG Hamm, 17.07.1981 - 20 U 71/81 (https://dejure.org/1981,5632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.07.1981 - 20 U 71/81 (https://dejure.org/1981,5632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 1981 - 20 U 71/81 (https://dejure.org/1981,5632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellungsklage; Leistungsklage; Feststellungsinteresse; Sachverständigenverfahren; AVB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 641
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94

    Versicherungsrecht: Eintrittspflicht der Kfz-Vollversicherung bei Kollision

    Eine Verpflichtung der Klägerin, sich schon im Rechtsstreit zu erklären, ob sie das Sachverständigenverfahren beantragen werde, besteht nicht (vgl. BGH VersR 86, 675; Senat VersR 82, 641, 642; Senat r + s 93, 367; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 15. Aufl., § 14 AKB Rdn. 8).
  • OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93

    Ersatz des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt

    Begründet wird diese Ansicht vor allem mit den in den Versicherungsbedingungen (z.B. § 14 AKB) vorgesehenen außergerichtlichen Sachverständigenverfahren über die Höhe eines Schadens; dieses Verfahren führe schneller als eine gerichtliche Beweiserhebung, also ebenso zuverlässig und außerdem ohne Kostenrisiko zu einer Wertfeststellung, der ein Versicherer auch folge; daher liege es gerade nicht im Interesse des Geschädigten, eine auf mehr oder weniger unsicheren Wertschätzungen basierende Leistungsklage zu erheben (vgl. z.B. OLG Hamm, VersR 1982, 641, 642; Stiefel/Hofmann, a.aO., AKB § 14, Rdnr. 8 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93

    Erleichterter Beweis trotz Fehlens von Einbruchspuren

    Dieses Recht hatte die Klägerin nicht deswegen verloren, weil die Beklagte eine Entscheidung dem Grunde nach abgelehnt hat und damit Fälligkeit der Leistung (§ 11 I VVG) eingetreten ist mit der Folge, daß die Klägerin auch auf Zahlung klagen könnte (BGH VersR 1986, 675; Senat VersR 1982, 641; 1988, 173).
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